Strafrecht. Abwehr.

Rechtsmittel.

Strafverteidigung.

BERUFUNG | REVISION

Wenn Sie verurteilt worden sind, können Sie innerhalb von einer Woche Rechtsmittel einlegen. Hierfür kann die Berufung oder Revision in Betracht kommen. Wir beraten Sie gerne, welches Rechtsmittel in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist.